2. Fehlerhafte Ausführungsunterlagen - § 3 Abs. 3
Hinweise zum Dokument
Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Verwendung des Dokumentes
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Prüf- und Hinweispflichten müssen sorgfältig wahrgenommen werden. Sofern die Unterlagen des Auftraggebers zu beanstanden ist, darf der Auftragnehmer auf entsprechende schriftliche Anzeigen nicht verzichten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, unter denen der Unternehmer seine Leistungen erbringen kann. Dazu gehört auch die Übergabe korrekter Unterlagen.
Auch das Nichtvorliegen von Ausführungsplänen oder Planungsunterlagen muss sofort beanstandet werden.
Verpasst der Auftragnehmer die fehlende Mitwirkung, Koordination, für die der Auftraggeber verantwortlich ist, oder fehlende Ordnung auf der Baustelle zu rügen und passieren infolgedessen Schadenfälle, wird sich der Auftraggeber regelmäßig erfolgreich entpflichten können.
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